Im Unterposten "Abgegebene Rückversicherungsbeiträge" sind folgende Beträge auszuweisen:

1. die den Rückversicherern gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer;

2. die an einen Versicherungspool abgegebenen Beiträge;

3. die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts an den Rückversicherer abgeführten Portefeuille-Eintrittsbeiträge.

Von den Beträgen gemäß Satz 1 sind die bei Aufgabe oder Verminderung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts vom Rückversicherer erhaltenen Portefeuille-Austrittsbeiträge abzusetzen.