Orthopädische Hilfsmittel wirken korrigierend, stützend, ausgleichend oder schützend auf die Haltungs- und Bewegungsorgane oder ersetzen deren einzelne Funktionen. Nach Maßgabe der §§ 4 bis 14 werden insbesondere geliefert: 1. Stützapparate,
2. orthopädisches Schuhwerk,
3. Schuhe für Beinamputierte,
4. Handschuhe,
5. Gehhilfen,
6. Rollstühle,
7. Hilfen zur Lagerung,
8. schützende Hilfen.