Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Kapitel 8 - Sonstige Vorschriften
§ 47 Gleichwertige Befähigung
§ 48 Übergangsvorschrift
§ 49 Inkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst (LAP-mDBNDV)
§ 49 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.