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Zweiter Abschnitt - Ausschüsse
§ 10 Berufung der Mitglieder
§ 11 Berufung der Stellvertreter
§ 12 Amtsdauer
§ 13 Vorsitz
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Einberufung
§ 16 Sitzung
§ 17 Hinderungsgründe
§ 18 Entscheidung
§ 19 Niederschrift
§ 20 Widerspruchsbescheid
§ 21 Beanstandung von Rechtsverstößen
§ 22 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
§ 12 Amtsdauer
Die Amtsdauer der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter richtet sich nach ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder Stellvertreter im Beirat.
§ 4 Satz 2
gilt entsprechend.