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Erster Abschnitt - Beirat
§ 1 Aufgaben
§ 2 Zusammensetzung
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 4 Amtsdauer
§ 5 Vorsitz
§ 6 Einberufung
§ 7 Sitzung
§ 8 Beschlußfassung
§ 9 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
§ 4 Amtsdauer
Die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats beträgt vier Jahre.
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist für den Rest der Amtsdauer ein Nachfolger zu berufen.