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Zweiter Abschnitt - Ausschüsse
§ 10 Berufung der Mitglieder
§ 11 Berufung der Stellvertreter
§ 12 Amtsdauer
§ 13 Vorsitz
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Einberufung
§ 16 Sitzung
§ 17 Hinderungsgründe
§ 18 Entscheidung
§ 19 Niederschrift
§ 20 Widerspruchsbescheid
§ 21 Beanstandung von Rechtsverstößen
§ 22 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
§ 20 Widerspruchsbescheid
Der Widerspruchsbescheid ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen, wobei die elektronische Namenswiedergabe genügt.
Sofern der Widerspruchsbescheid nicht nach
§ 21
beanstandet wird, ist er zuzustellen.