1. die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam,
2. die Überwachung der Kontingente und Bezugsmengen von Diplomatengut sowie der Bezugsmengen von Konsulargut aller Hauptzollämter bundesweit,
3. die Erteilung von Grenzempfehlungen aller Hauptzollämter bundesweit,
4. die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen, die Außenwirtschaftsprüfungen und die Sonderprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam,
5. die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Potsdam sowie
6. die Verwertung beweglicher Sachen des Hauptzollamts Potsdam.