Dem Hauptzollamt Lörrach werden die Zuständigkeiten übertragen für

1. die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung des Hauptzollamts Singen,

2. die Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach, Singen und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben, sowie

3. den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Karlsruhe und Singen.