Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1. die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie

2. die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.