1. die Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zum Warentransport unter Zollverschluss des Hauptzollamts Hamburg-Stadt sowie
2. die Aufgaben eines Sachgebiets Kontrollen der Hauptzollämter Hamburg-Stadt und Itzehoe für das Stadtgebiet Hamburg, mit Ausnahme des Geländes des Flughafens Hamburg und der Luftwerft.