Dem Hauptzollamt Hamburg-Hafen werden die Zuständigkeiten übertragen für

1. die Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zum Warentransport unter Zollverschluss des Hauptzollamts Hamburg-Stadt sowie

2. die Aufgaben eines Sachgebiets Kontrollen der Hauptzollämter Hamburg-Stadt und Itzehoe für das Stadtgebiet Hamburg, mit Ausnahme des Geländes des Flughafens Hamburg und der Luftwerft.