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Abschnitt IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 32 Zahlungen
§ 33 Buchführung, Belegpflicht
§ 33a (weggefallen)
§ 34 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 35 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung
§ 36 Abschluß der Bücher
§ 37 Rechnungslegung
§ 38 Gliederung der Haushaltsrechnung
§ 39 Kassenmäßiger Abschluß
§ 40 Haushaltsabschluß
§ 41 Abschlußbericht
Haushaltsgrundsätzegesetz
(Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder - HGrG)
§ 35 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung
Über das Vermögen und die Schulden ist Buch zu führen oder ein anderer Nachweis zu erbringen.
Die Buchführung über das Vermögen und die Schulden kann mit der Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben verbunden werden.