Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Teil 2 - Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen und Verfahren der Ausschreibungen
§ 3 Ausschreibungsbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
§ 5 Bekanntmachung
§ 6 Gebote in den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 7 Zuschlagsverfahren
§ 8 Sonderregelungen für das Netzausbaugebiet
§ 9 Anzulegender Wert
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
(Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen - GemAV)
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen beträgt in den Jahren 2018 bis 2020 zu den jährlichen Gebotsterminen am 1.
April und 1.
November jeweils 200 Megawatt zu installierender Leistung.