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Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen, Dienstaufsicht
§ 3 Einstellungsvoraussetzungen
§ 4 Auswahlverfahren
§ 5 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 6 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 7 Feststellung des Gesamtergebnisses des Auswahlverfahrens
§ 8 Auswahlkommission
§ 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 10 Bewertung von Leistungen
§ 11 Nachteilsausgleich
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes (GArchDVDV)
§ 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre.