(1) Einstellungsbehörden sind das Bundesarchiv und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben: 1. die Ausschreibung der zu besetzenden Stellen und 2. die Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes.
(2) Ausbildungsstellen sind das Bundesarchiv und das Geheime Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz. Sie sind insbesondere für die Organisation und Durchführung der Praktika und der Laufbahnprüfung zuständig.
(3) Während der Ausbildung an 1. der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (Hochschule Mayen) und 2. der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft (Archivschule Marburg)
unterstehen die Anwärterinnen und Anwärter neben der Dienstaufsicht ihrer Einstellungsbehörde auch der Dienstaufsicht der jeweiligen Hochschule.