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Zweiter Abschnitt - Finanzausgleich unter den Ländern
§ 4 Ausgleichsleistungen
§ 5 Ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Länder
§ 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
§ 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
§ 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
§ 9 Einwohnerzahl
§ 10 Bemessung der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge
Finanzausgleichsgesetz
(Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern - FAG)
§ 4 Ausgleichsleistungen
Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder (Ausgleichsbeiträge) Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder (Ausgleichszuweisungen) geleistet.