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Erster Abschnitt - Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
§ 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
§ 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Finanzausgleichsgesetz
(Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern - FAG)
§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird.