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Abschnitt 1 - Berufsschadensausgleich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vergleichseinkommen
§ 3 Durchschnittseinkommen
§ 4 Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen
§ 5 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung
§ 6 Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und des § 64c Absatz 2
§ 7 Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens
§ 8 Derzeitiges Bruttoeinkommen
§ 9 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
Berufsschadensausgleichsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes - BSchAV)
§ 1 Anwendungsbereich
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten für die Feststellung des Einkommensverlustes nach § 30 Absatz 4 Satz 1 sowie für die Feststellung des Berufsschadensausgleichs nach
§ 30 Absatz 6 und 12 des Bundesversorgungsgesetzes
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