1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder § 24 ausgestellt worden sind,
2. Nachhaltigkeitsnachweise nach § 22 und
3. Nachhaltigkeitsnachweise nach § 23.
Die Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise erfolgt in der Datenbank der zuständigen Behörde.