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1. - Besondere Anspruchsvoraussetzungen
§ 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
§ 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
§ 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
§ 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
§ 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
§ 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Verfolgten als Betriebsinhaber handelt.