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1. - Besondere Anspruchsvoraussetzungen
§ 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
§ 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
§ 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
§ 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
§ 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
§ 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ausgeübt worden ist.