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Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 72 (weggefallen)
§ 72a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 73 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag
§ 74a Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
§ 75 Übergangszahlung
§ 76 Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz
§ 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
§ 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
§ 79 Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren
§ 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
§ 80b Übergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag
§ 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
§ 82 Übergangsregelungen aus Anlass des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes
§ 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen
§ 83a Übergangsregelung für die Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder bei Wechsel in den Dienst des Bundes
§ 84 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
§ 85 Anwendungsbereich in den Ländern
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
§ 85a Absatz 4 in der bis zum 31.
Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, die nach § 85a in der Zeit vom 1.
Januar 2011 bis zum 31.
Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin anzuwenden.