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Abschnitt III - Gemeinsame Vorschriften
§ 7 Geltung der Abgabenordnung
§ 8 Land Berlin
§ 9 Inkrafttreten
Fünfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verwaltungsabgabe und Vorschußverpflichtung der Aussteller) (AuslWBGDV 5)
§ 7 Geltung der Abgabenordnung
Die Allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.