Eine technische Einrichtung ist eine aus Sachen zusammengesetzte, industriell oder handwerklich hergestellte Funktionseinheit, die Naturgesetze oder natürliche Abläufe durch menschliche Einwirkung nutzbar machen soll.
1Wolff in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Aufl. 2006 ff., § 306 Rn. 29.Quellen:
[1] Wolff in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Aufl. 2006 ff., § 306 Rn. 29.