Drittwiderspruchsklage
Mit Hilfe der Drittwiderspruchsklage kann sich der Kläger zur Wehr setzen, wenn durch die Zwangsvollstreckung an bestimmten Gegenständen in eigene geschützte materielle Rechten eingegriffen wird.
1Musielak-ZPO/Lackmann, 11. Auflage München 2014, § 771 Rn. 1.Quellen:
[1] Musielak-ZPO/Lackmann, 11. Auflage München 2014, § 771 Rn. 1.