Förderungstheorie
Die akzessorietätsorientierte Förderungstheorie besagt, dass der Teilnehmer nicht deshalb bestraft wird, weil er den Haupttäter in Schuld und Strafe verstrickt, sondern weil er durch Hervorrufen des Tatvorsatzes oder durch anderweitige Unterstützungshandlungen eine rechtswidrige Haupttat fördert.
1Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rn. 552; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, vor § 25 Rn. 8.Quellen:
[1] Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rn. 552; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, vor § 25 Rn. 8.