Fordern ist die ausdrückliche oder konkludente einseitige Erklärung des Täters, dass er einen Vorteil als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb begehrt.
Quellen:
[1] BGHSt 8, 214, 215; NStZ 2002, 38, 39; Schönke/Schröder-StGB/Heine, 29. Auflage München, 2014, § 331 StGB, Rn 22.