Eine Betriebsstätte ist eine abgegrenzte Sachgesamtheit, die einer auf Dauer angelegten gewerblichen Unternehmung dient.
1Börner in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 306 Brandstiftung, Rn. 9.Quellen:
[1] Börner in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 306 Brandstiftung, Rn. 9.