Conditio sine qua non
Im Rahmen der Kausalität besagt die conditioe-sine-qua-non-Formel, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen für den eingetretenen Schaden kausal geworden ist, wenn sein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele.
1Münchener Kommentar-BGB/Oetker, Band 2, 6. Auflage München 2012, § 249, Rn. 103.Quellen:
[1] Münchener Kommentar-BGB/Oetker, Band 2, 6. Auflage München 2012, § 249, Rn. 103.