Ein Warenlager ist ein umschlossener Raum, der zur Aufnahme von Warenvorräten bestimmt ist.
1Börner in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 306 Brandstiftung, Rn. 10.Quellen:
[1] Börner in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 306 Brandstiftung, Rn. 10.