Unter Zwangsarbeit versteht man die allgemeine und gegenständlich unbegrenzte Inanspruchnahme von Arbeitskraft gegen den Willen des Betroffenen.
1Beck'scher Onlinekommentar-GG/Ruffert, 21. Edition 2014, Art. 12 Rn. 146.Quellen:
[1] Beck'scher Onlinekommentar-GG/Ruffert, 21. Edition 2014, Art. 12 Rn. 146.