Nach der Werkzeugtheorie handelt derjenige in Ausübung eines öffentlichen Amtes, der als privater Unternehmer derart den Weisungen der Behörde unterworfen ist, dass er als deren Werkzeug erscheinen muss.
1BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91Quellen:
[1] BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91