Selbstständige Garantie
Eine selbstständige (vertragliche) Garantie begründet einen eigenen Anspruch, der mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen konkurriert.
1Münchener Kommentar-BGB/Grothe, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 202, Rn. 16.Quellen:
[1] Münchener Kommentar-BGB/Grothe, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 202, Rn. 16.