Eine häusliche Gemeinschaft ist jede auf freiwilligem Entschluss beruhende Wohn- und Lebensgemeinschaft, die auf eine gewisse Dauer gerichtet ist.
1BGH NJW 1979, 2055; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Auflage 2013, § 247 Rdn. 7.Quellen:
[1] BGH NJW 1979, 2055; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Auflage 2013, § 247 Rdn. 7.