Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen und Wissen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird.
1BGHZ 13, 111, 113.Quellen:
[1] BGHZ 13, 111, 113.