Erfüllungssurrogat
Ein Erfüllungssurrogat führt wie die Erfüllung zum Erlöschen der Schuld, ohne dass der Gläubiger den geschuldeten Leistungsgegenstand erhält.
1Schulze-BGB/Schulze, 8. Auflage Baden-Baden 2014, Vor §§ 372–386 Rn.1; Staudinger/Dirk Olzen (2014) G. Das Erlöschen der Schuldverhältnisse, Rn. 48.Quellen:
[1] Schulze-BGB/Schulze, 8. Auflage Baden-Baden 2014, Vor §§ 372–386 Rn.1; Staudinger/Dirk Olzen (2014) G. Das Erlöschen der Schuldverhältnisse, Rn. 48.