Vereinigungstheorie (lucrum ex re)
Nach der herrschenden Vereinigungstheorie kann auch der Sachwert, also der in der Sache selbst verkörperte Wert, Gegenstand der Zueignung sein.
1Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Auflage Baden-Baden 2013, § 242 Rdn. 76.Quellen:
[1] Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Auflage Baden-Baden 2013, § 242 Rdn. 76.