Kriminologische Indikation
Die kriminologische Indikation setzt voraus, dass an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176–179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.
1MüKo-StGB/Gropp, 2. Auflage München 2011, § 218a, Rdn. 70.Quellen:
[1] MüKo-StGB/Gropp, 2. Auflage München 2011, § 218a, Rdn. 70.