Kumulative Kausalität
Bei der kumulativen Kausalität setzen mehrere Täter unabhängig voneinander Bedingungen, die für sich betrachtet nicht, aber im Zusammenwirken geeignet sind, den Erfolg herbeizuführen.
1Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 13 Rdn. 34.Quellen:
[1] Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 13 Rdn. 34.