Verunreinigung
Verunreinigen meint das Bewirken einer nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften. Das Gewässer ist verunreinigt, wenn (als notwendige Bedingung) es sich in seinem äußeren Erscheinungsbild nach dem Eingriff des Täters als weniger „rein“ darstellt als zuvor.
1OLG Stuttgart NStZ 1994, 590; LK-Steindorf, 12. Auflage Berlin 2010, § 324 Rn. 37.Quellen:
[1] OLG Stuttgart NStZ 1994, 590; LK-Steindorf, 12. Auflage Berlin 2010, § 324 Rn. 37.