Frustrierte Aufwendungen
Frustrierte Aufwendungen sind solche Aufwendungen, deren Wert aufgrund einer Störung der Leistung verloren geht.
1Staudinger/Roland Schwarze (2014) BGB § 284, Rn. 5Quellen:
[1] Staudinger/Roland Schwarze (2014) BGB § 284, Rn. 5