Gebäudeteil
Unter einem Gebäudeteil versteht man einen Gegenstand, der zur Herstellung des Gebäudes eingefügt oder aus baulichen Gründen mit dem Gebäude verbunden worden ist.
1RG 60, 421; BGH NJW 1985, 2588; BGH VersR 1960, 426.Quellen:
[1] RG 60, 421; BGH NJW 1985, 2588; BGH VersR 1960, 426.