Arbeitsverhältnis
Nach der heute ganz herrschenden Vertragstheorie entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss des Arbeitsvertrags, nach der früher vertretenen Eingliederungstheorie durch die tatsächliche Eingliederung in den Beschäftigungsbetrieb. Die persönliche Abhängigkeit ist nach das entscheidende Merkmal des Arbeitnehmerbegriffs.
1S. Edenfeld in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 611 BGB, Rn. 56; Griebeling in NZA 1998, 1137.Quellen:
[1] S. Edenfeld in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 611 BGB, Rn. 56; Griebeling in NZA 1998, 1137.