Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich gegen die guten Sitten und dadurch einen Schaden erzeugt. Sittenwidrig verhält sich, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
1RG v. 11.04.1901 - VI 443/00 - RGZ 48, 114-129, 124.Quellen:
[1] RG v. 11.04.1901 - VI 443/00 - RGZ 48, 114-129, 124.