(1) Prüfungsgebiete sind 1. Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht, 2. Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, 3. Wirtschaftsrecht und 4. Steuerrecht.
(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht umfasst: 1. Rechnungslegung a) Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht, b) Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, c) international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze, d) Rechnungslegung in besonderen Fällen, e) Jahresabschlussanalyse;
2. Prüfung
a) Prüfung der Rechnungslegung: rechtliche Vorschriften und Prüfungsstandards, insbesondere Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag, Prüfungsansatz und Prüfungsdurchführung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen, andere Reporting-Aufträge,
b) sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen,
c) andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Due-Diligence-Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfung von Sanierungskonzepten;
3. Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie;
4. Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen;
5. Berufsrecht, insbesondere Organisation des Berufs, Berufsaufsicht, Berufsgrundsätze und Unabhängigkeit.
(3) Das Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre umfasst: 1. Angewandte Betriebswirtschaftslehre a) Kosten- und Leistungsrechnung, b) Planungs- und Kontrollinstrumente, c) Unternehmensführung und Unternehmensorganisation, d) Unternehmensfinanzierung sowie Investitionsrechnung,
einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung;
2. Volkswirtschaftslehre
a) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik,
b) Grundzüge der Finanzwissenschaft;
(4) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht umfasst: 1. Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht; 2. Handelsrecht, insbesondere Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht; 3. Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen), Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts; 4. Umwandlungsrecht; 5. Grundzüge des Insolvenzrechts; 6. Grundzüge des Europarechts.
(5) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst: 1. Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung; 2. Recht der Steuerarten, insbesondere a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, b) Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, c) Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, d) Umwandlungssteuerrecht;
3. Grundzüge des Internationalen Steuerrechts.