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Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme
§ 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
§ 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
§ 62 Konzernverschmelzungen
§ 63 Vorbereitung der Hauptversammlung
§ 64 Durchführung der Hauptversammlung
§ 65 Beschluß der Hauptversammlung
§ 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
§ 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
§ 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
§ 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
§ 71 Bestellung eines Treuhänders
§ 72 Umtausch von Aktien
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist für jede Aktiengesellschaft nach den §
§ 9
bis
12
zu prüfen.