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Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Neugründung
§ 56 Anzuwendende Vorschriften
§ 57 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
§ 58 Sachgründungsbericht
§ 59 Verschmelzungsbeschlüsse
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 56 Anzuwendende Vorschriften
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §
§ 51
bis
53
,
54 Absatz 1 bis 3
sowie des
§ 55
entsprechend anzuwenden.