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Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Neugründung
§ 73 Anzuwendende Vorschriften
§ 74 Inhalt der Satzung
§ 75 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 76 Verschmelzungsbeschlüsse
§ 77 (weggefallen)
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 73 Anzuwendende Vorschriften
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §
§ 66
,
67
,
68 Abs. 1 und 2
und des
§ 69
entsprechend anzuwenden.