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Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme
§ 46 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 47 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 48 Prüfung der Verschmelzung
§ 49 Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
§ 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
§ 52 Anmeldung der Verschmelzung
§ 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
§ 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 47 Unterrichtung der Gesellschafter
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und der Verschmelzungsbericht sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß
§ 13 Abs. 1
über die Zustimmung beschließen soll, zu übersenden.