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Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme
§ 46 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 47 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 48 Prüfung der Verschmelzung
§ 49 Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
§ 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
§ 52 Anmeldung der Verschmelzung
§ 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
§ 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so darf die Verschmelzung erst eingetragen werden, nachdem die Erhöhung des Stammkapitals im Register eingetragen worden ist.