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Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
§ 45a Möglichkeit der Verschmelzung
§ 45b Inhalt des Verschmelzungsvertrages
§ 45c Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
§ 45d Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 45e Anzuwendende Vorschriften
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 45a Möglichkeit der Verschmelzung
Eine Verschmelzung auf eine Partnerschaftsgesellschaft ist nur möglich, wenn im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens alle Anteilsinhaber übertragender Rechtsträger natürliche Personen sind, die einen Freien Beruf ausüben (
§ 1 Abs. 1 und 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
).
§ 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
bleibt unberührt.